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   BVerwG, 01.10.2003 - 1 B 9.03   

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https://dejure.org/2003,34216
BVerwG, 01.10.2003 - 1 B 9.03 (https://dejure.org/2003,34216)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.2003 - 1 B 9.03 (https://dejure.org/2003,34216)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 1 B 9.03 (https://dejure.org/2003,34216)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2003 - 1 B 9.03
    Die Beschwerde zeigt auch nicht auf, inwiefern durch die Bezugnahme auf die Gründe der ersten Berufungsentscheidung das rechtliche Gehör des Beigeladenen verletzt worden sein könnte, da die in Bezug genommenen Gründe auf das Vorbringen des Beigeladenen eingehen und sich mit ihm auseinander setzen (vgl. hierzu Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205 ).

    Nur wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, kommt eine Gehörsverletzung in Betracht (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205 ).

  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 01.10.2003 - 1 B 9.03
    Die Beschwerde zeigt auch nicht auf, inwiefern durch die Bezugnahme auf die Gründe der ersten Berufungsentscheidung das rechtliche Gehör des Beigeladenen verletzt worden sein könnte, da die in Bezug genommenen Gründe auf das Vorbringen des Beigeladenen eingehen und sich mit ihm auseinander setzen (vgl. hierzu Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205 ).

    Nur wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, kommt eine Gehörsverletzung in Betracht (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205 ).

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2003 - 1 B 9.03
    Die Ablehnung von Beweisanträgen stellt nämlich nur dann einen Gehörsverstoß dar, wenn die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. etwa BVerfGE 50, 32 ; 65, 305 ; 69, 145, und zuletzt etwa Kammer-Beschluss vom 12. März 1999 - 2 BvR 206.98 - NVwZ - Beilage I 6/1999, 51).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2003 - 1 B 9.03
    Die Ablehnung von Beweisanträgen stellt nämlich nur dann einen Gehörsverstoß dar, wenn die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. etwa BVerfGE 50, 32 ; 65, 305 ; 69, 145, und zuletzt etwa Kammer-Beschluss vom 12. März 1999 - 2 BvR 206.98 - NVwZ - Beilage I 6/1999, 51).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2003 - 1 B 9.03
    Dies ist dann der Fall, wenn der Entscheidung entweder überhaupt keine Gründe beigegeben sind oder die Begründung völlig unverständlich und verworren ist, so dass sich in Wirklichkeit nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind (vgl. Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 = NJW 1998, 3290 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerwG, 01.10.2003 - 1 B 9.03
    Die Ablehnung von Beweisanträgen stellt nämlich nur dann einen Gehörsverstoß dar, wenn die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. etwa BVerfGE 50, 32 ; 65, 305 ; 69, 145, und zuletzt etwa Kammer-Beschluss vom 12. März 1999 - 2 BvR 206.98 - NVwZ - Beilage I 6/1999, 51).
  • BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90

    Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2003 - 1 B 9.03
    Die Ausführungen, auf die verwiesen wird, sind eindeutig gekennzeichnet (vgl. hierzu Beschluss vom 3. April 1990 - BVerwG 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2008 - L 16 B 7/08

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Statusverfahren nach § 7a Abs 1 SGB IV

    Bei der danach anzustellenden Interessenabwägung kann sich die ASt in, wie ebenfalls vom SG unter Hinweis auf den Beschluss des LSG NRW vom 17.01.2005 (- L 1 B 9/03 KR ER - Breithaupt, 2005, 437) rechtsfehlerfrei näher ausgeführt, nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Vollziehung des angefochtenen Bescheides vom 28.11.2007 für sie eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne des § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG zur Folge habe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2017 - 11 A 1280/15

    Beurteilung der Öffentlichkeit einer Straße für nicht förmlich nach

    BVerfG, Beschluss vom 7. März 2002 - 2 BvR 191/02 -, DVBl. 2002, 834; BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2003 - 1 B 9.03 -.
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